Hinweis: Um die korrekte Darstellung der Seite zu erhalten, müssen Sie beim Drucken die Hintergrundgrafiken erlauben.
Start / Niedersachsen / Pflichtexemplare

Niedersächsische Pflichtexemplare

Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek – Niedersächsische Landesbibliothek (GWLB) hat den gesetzlichen Auftrag, Pflichtexemplare der in Niedersachsen erscheinenden Publikationen zu sammeln. Dies betrifft sowohl Verlagsveröffentlichungen als auch Veröffentlichungen außer­halb des Verlagsbuchhandels (Monographien, Zeitungen, Zeitschriften).

Ausführliches Erwerbungsprofil der GWLB

Wir helfen Ihnen

Das Pflichtexemplarrecht hat eine lange Tradition, die bis in das Jahr 1737 zurückreicht. Die rechtliche Grundlage für das Pflichtexemplar ist seit 28. März 2025 im Niedersächsischen Pflichtexemplargesetz (NPflExG) verankert.

Demnach haben Ablieferungspflichtige von jedem körperlichen Medienwerk unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Beginn der Verbreitung ein Exemplar an die GWLB abzuliefern. Dazu zählen unter anderem gedruckte Publikationen wie Bücher und Zeitschriften, ebenso wie Tonträger – etwa CDs oder Schallplatten – sowie Datenträger wie z.B. Mikrofiches..

Die Ablieferungspflicht gilt auch für unkörperliche Medienwerke, also elektronische Publikationen, die einem körperlichen Medienwerk wie einem Buch, einer Zeitschrift, einer Zeitung oder einem vergleichbaren Druckwerk funktional entsprechen. Unkörperliche Medienwerke, die körperlichen Medienwerken nicht funktional entsprechen (z.B. Webseiten), sind nur nach Aufforderung durch die Landesbibliothek an diese zu übermitteln.

Die Ablieferung der Pflichtexemplare an die GWLB muss kostenfrei erfolgen.

Für die Ablieferung unkörperlicher Medienwerke wird eine spezielle technische Infrastruktur benötigt, die nun seitens der GWLB entwickelt und aufgebaut wird. Die Arbeiten dazu sind umfangreich und befinden sich in Vorbereitung. Während dieser Übergangszeit wird die GWLB noch keine unkörperlichen Medienwerke entgegennehmen und auch keine entsprechenden Ablieferungen anmahnen. Sobald der Produktivbetrieb gewährleistet ist, informieren wir an dieser Stelle. Sollten Sie Fragen rund um die neue gesetzliche Regelung haben, können Sie diese gern an epflicht[at]gwlb.de richten. 

Die GWLB sammelt, erschließt und bewahrt die Pflichtexemplare und stellt sie der Öffentlichkeit zur Verfügung. Die so entstehende Sammlung in Niedersachsen erschienener Medienwerke dokumentiert das kulturelle Schaffen in Niedersachsen und stellt daher eine unvergleichliche Quelle zum kulturellen Gedächtnis Norddeutschlands dar.

Viele der gesammelten Schriften beinhalten zudem wesentliche Informationen über Niedersachsen. Alle Titel mit landeskund­lichem Bezug werden auch in der Niedersächsischen Bibliographie verzeichnet.

Die GWLB hat einen Sammelauftrag für amtliche Veröffentlichungen des Landes Niedersachsen. Behörden, Dienststellen und Einrichtungen sind durch einen Runderlass zur Abgabe ihrer Veröffentlichungen bei der GWLB und weiterer Bibliotheken verpflichtet.

Amtliche Veröffentlichungen (auch Amtsdruckschriften, Amtsdrucksachen oder amtliche Publikationen genannt) sind Dokumente, die von einem öffentlich-rechtlichen Herausgeber veranlasst oder verlegt werden oder in dessen Auftrag erscheinen. Dabei ist es unerheblich, ob die betreffenden Publikationen von den herausgebenden Stellen selbst vervielfältigt und verbreitet werden oder in kommerziellen Verlagen erscheinen.

Amtliche Veröffentlichungen können ausschließlich amtlichen Inhalts sein, aber auch nichtamtlichen Inhalt, wie kulturelle oder historische Informationen, aufweisen. Viele Ausstellungskataloge gehören zum Beispiel zu den amtlichen Veröffentlichungen.

Neben der Abgabe von konventionellen Medien ist im oben genannten Runderlass auch die Abgabe von elektronischen amtlichen Veröffentlichungen geregelt. Die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek hat hierfür den Archivserver Niedersächsisches Online-Archiv (NOA) eingerichtet und ein Abgabeverfahren entwickelt. NOA bietet:
 

  • Verlagen, Behörden und anderen Institutionen die Möglichkeit, selbständig online elektronische Publikationen an die Bibliothek abzuliefern,

  • Bibliotheksbenutzern die Möglichkeit, nach elektronischen Veröffentlichungen zu suchen und sie ggf. im Volltext zu lesen.


Sämtliche Titel, die Sie in NOA finden, sind auch im Bibliothekskatalog verzeichnet.

Sie sind eingeloggt als:
Bibliothekskonto Ausloggen
Zeit bis zum automatischen Logout: