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Informationen für Ausbilder:innen

Aktuelles aus dem ZAF
2023

Die nächsten Prüfungstermine:

Abschlussprüfung Sommer: schriftl.: Mo 28.4.2025; mündl.: Di 24. bis Do 26.6.2025; Anmeldeschluss: 17.02.2025

Prüfungstermine in Bremen und Hamburg finden Sie bei den jeweiligen zuständigen Stellen.


2022

Neues Antragsformular ab 2025

Wir helfen Ihnen

Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Dokumente in Kopie beizufügen sind und unvollständige Anträge von der zuständigen Stelle nicht bearbeitet werden!

Die betriebliche Ausbildung ist geregelt in der Verordnung über die Berufsausbildung zur / zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste
vom 3. Juni 1998 (BGBl. I S. 1257), geändert am 15. März 2000 (BGBl. I S. 222)

Die schulische Ausbildung ist geregelt im Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachangestellte:r für Medien- und Informationsdienste (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27.03.1998 i.d.F. vom 10.12.1999), der auf den Internetseiten der Kultusministerkonferenz veröffentlicht wird.

 

Die Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste schriebt vor, dass während der Ausbildung ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen ist. Dieser ist Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
 

Wozu dient das Führen des Ausbildungsnachweises?

  • Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten werden.
  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für die an der Berufsausbildung Beteiligten sowie die zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.
     

Welche Mindestanforderungen gelten für das Anfertigen der Ausbildungsnachweise?

  • Die Ausbildungsnachweise sind täglich oder wöchentlich in möglichst einfacher Form von den Auszubildenden selbständig zu führen sowie abzuzeichnen. (Umfang: circa eine DIN A 4-Seite für eine Woche). Ausführlichere Themenberichte zu einzelnen Abteilungen oder Aufgabengebieten können zusätzlich erstellt werden. Zusatzmaterialien können beigefügt werden.
  • Jedes Blatt des Ausbildungsnachweises ist mit dem Namen der/des Auszubildenden, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum sowie einer laufenden Nummerierung zu versehen.
  • Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Dabei sind betriebliche Tätigkeiten einerseits (einschließlich Praktika) sowie Unterweisungen beziehungsweise überbetriebliche Unterweisungen, betrieblicher Unterricht und sonstige Schulungen andererseits zu dokumentieren.
  • In die Ausbildungsnachweise müssen darüber hinaus die Themen des Berufsschulunterrichts aufgenommen werden.
  • Die zeitliche Dauer der Tätigkeiten sollte aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen.
     

Ausbildende sollen Auszubildende zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen anhalten und diese durchsehen. Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, die Ausbildungsnachweise während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen. Die erforderlichen Formblätter werden den Auszubildenden kostenlos von den Ausbildenden zur Verfügung gestellt

Ausbilderinnen und Ausbilderprüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens monatlich. Sie bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen jedes Ausbildungsnachweises mit Datum und Unterschrift. Elektronisch erstellte Nachweise sind dazu monatlich auszudrucken. Ausbildende (ausbildende Behörden) prüfen die Eintragungen in den Ausbildungsnachweisen mindestens jeweils vor der Zwischen- und der Abschlussprüfung.
 

Bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen (schulische oder berufliche Vorbildung) ist es möglich, die Ausbildungszeit von drei Jahren um bis zu 12 Monate zu verkürzen. Bei überdurchschnittlichen Leistungen während der Ausbildung ist als weitere Verkürzungsmöglichkeit die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gegeben, wodurch die Ausbildungszeit etwa um ein halbes Jahr abgekürzt werden kann. 

! BITTE BEACHTEN: Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung sollen grundsätzlich frühestens nach der Zwischenprüfung und spätestens 6 Monate vor der beabsichtigten Prüfung gestellt werden. Bei beabsichtigter Teilnahme an einer Winter-Abschlussprüfung ist der Antrag bis spätestens 30. Juni zu stellen, ansonsten kann eine Prüfungsteilnahme nicht garantiert werden.

Richtlinie zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung

Die Aussicht auf ein Auslandspraktikum ist reizvoll: ein paar Monate dem Berufsalltag entfliehen, mit vielen Eindrücken, motiviert und im besten Fall mit verbesserten Sprachkenntnissen und fachlichen und persönlichen Fortschritten heimkehren. Während eines Auslandspraktikums lernt man die spezifischen Arbeits- und Lebensgewohnheiten des Landes kennen. Man schnuppert in einen anderen Betriebsalltag hinein und lernt fachliche Besonderheiten kennen. Für FAMIs ist es besonders interessant zu erleben, wie sehr sich die Bibliothekssysteme von den heimischen unterscheiden.

Weiterlesen: Auslandspraktika für FaMIs - Ein Leitfaden

Alle Infomationen rund um Auslandsaufenthalte in der Ausbildung sowie einen Überblick über die Chancen, Rahmenbedingungen und konkrete Planungsschritte für die Praxis finden Sie auf Auslandsberatung-Ausbildung.de. Der integrierte Stipendienfinder bündelt zudem alle Förderprogramme, die Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung finanzieren. 

Das neue BIBB Service-Portal richtet sich an Betriebe, Berufsschulen und Kammern.

Um den Austausch zwischen Ausbildenden zu stärken, wurden die FaMI Arbeitskreise ins Leben gerufen. Derzeit gibt es zwei aktive Arbeitskreise:

Arbeitskreis Zick-Zack 

Arbeitskreis Weser-Ems

Die Arbeitskreise arbeiten selbstorganisiert und bieten FaMI Ausbilderinnen und Ausbildern eine Plattform des regelmäßigen Erfahrungsaustauschs zur Unterstützung der betrieblichen Ausbildung, die Möglichkeit des Kennenlernens anderer Ausbildungsstätten und deren Vorgehensweisen sowie des Wissenstransfers. Die Ausbildungsberatung der zuständigen Stelle sowie die Teamleitung FaMI der zuständigen Berufsschule (MMBbS) nehmen auf Einladung teil.

Die Arbeitskreise tagen quartalsweise virtuell oder wenigstens einmal jährlich in Präsenz.

Sie haben Interesse an einer Mitarbeit? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an: ausbildungsberatung[at]gwlb.de.

Der Ausbildungsbetrieb muss für die Auszubildenden je einen Ausbildungsplan nach Maßgabe des Ausbildungsrahmenplans der Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste erstellen. Der Ausbildungsplan muss sachlich und zeitlich gegliedert sein. Er enthält Angaben über den Ausbildungsort beziehungsweise -platz, die Ausbildungsabschnitte und die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte sowie über den zeitlichen Beginn und die Dauer der Ausbildungsabschnitte.

Sind bei der gleichen Ausbildungsstätte mehr als fünf Auszubildende beschäftigt, ist ein Gesamtausbildungsplan nach Maßgabe des Ausbildungsrahmenplans aufzustellen. Der Gesamtausbildungsplan muss unter Berücksichtigung der Struktur der Ausbildungsstätte Angaben über die Anzahl der Ausbildungsplätze, die bestellten Ausbilderinnen und Ausbilder, die Ausbildungsabschnitte mit den zugeordneten Ausbildungszeiten, die zu vermittelnden beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und die Organisation der ausbildungsbegleitenden Unterweisung enthalten. Der Gesamtausbildungsplan ist der zuständigen Stelle vorzulegen. Der Ausbildungsplan der/des einzelnen Auszubildenden bleibt hiervon unberührt.

Weitere Infos und Tipps rund um das Thema Ausbildungsplanung finden Sie auch auf dem neuen BIBB-Portal Leando.

In Niedersachsen besuchen Auszubildende die MMBbS (Multi-Media Berufsbildende Schulen) Hannover. Der Unterricht findet in zeitlichen „Blöcken” im Umfang von zwei bis drei Wochen alle vier bis sechs Wochen statt.

Einige Ausbildungsbetriebe im Norden Niedersachsens lassen ihre Auszubildenden das Schulzentrum des Sekundarbereichs II Utbremen in Bremen besuchen. Hier findet der Unterricht jeweils an zwei Tagen in der Woche statt.

Mit einer entsprechenden Genehmigung der Schulbehörde ist für die Fachrichtung Bibliothek auch ein Schulbesuch in Hamburg (Berufliche Schule Anckelmannstraße) möglich. Auch hier findet der Unterricht jeweils an zwei Tagen in der Woche statt.

Die Anmeldung der Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht übernimmt der Ausbildungsbetrieb.

In den Schulferien findet kein Unterricht statt. Sofern kein Urlaub genommen wird, findet die Ausbildung in dieser Zeit im Ausbildungsbetrieb statt.

Prüfungstermine 2025 Hannover:

Abschlussprüfung Winter:  schriftl.: Di. 7.1.2025;  mündl.: Do. 30.1.2025; Anmeldeschluss: 22.10.2024

Zwischenprüfung: Di 4.2.2025; Anmeldeschluss: 18.11.2024

Abschlussprüfung Sommer: schriftl.: Mo 28.4.2025; mündl.: Di 24. bis Do 26.6.2025; Anmeldeschluss: 17.02.2025

Prüfungstermine in Bremen und Hamburg finden Sie bei den jeweiligen zuständigen Stellen.


Prüfer:in werden: Tätigkeiten der Prüfungsausschüsse

Sie haben Intresse an einer Mitarbeit in den FaMI Prüfungsausschüssen der zuständigen Stelle? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an zustaendigestelle[at]gwlb.de oder rufen Sie uns an: +49 511 1267 381.


Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres schriftlich statt.  Prüfungsgebiete sind Beschaffung, formale Erfassung; Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, und Wirtschafts- und Sozialkunde.

Dabei sind praxisbezogene Fälle oder Aufgaben in insgesamt höchstens 180 Minuten zu bearbeiten. Die Prüfung erstreckt sich auf die im ersten Ausbildungsjahr nach dem Ausbildungsrahmenplan zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den nach dem Rahmenlehrplan in der berufsbildenden Schule zu vermittelndem Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Prüfungsordnung für die Zwischenprüfung

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet das Zentrum für Aus- und Fortbildung. Hält es die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss. Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden Prüfungsleistungen in einem Bereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung
Änderung der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung

Eine Ausbildung kann auch in Teilzeit durchgeführt werden, wobei eine Reduzierung auf bis zu 50 Prozent der betrieblichen Ausbildungszeit möglich ist. Der Unterricht der Berufsschule muss vollständig besucht werden. Die kalendarische Dauer einer Teilzeitausbildung verlängert sich entsprechend der Verkürzung (maximal auf vier Jahre und sechs Monate bei Verkürzung auf 50 Prozent). Die Ausbildungsvergütung kann entsprechend der Teilzeit gekürzt werden.

Richtlinie zur Teilzeitberufsausbildung gemäß § 7a des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

Servicepool – Infomaterialien, Formulare, Links, u.v.m.

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