Informationen zum Ausbildungsberuf
Der Ausbildungsberuf Fachangestellte:r für Medien- und Informationsdienste (FaMI) ist seit dem 1. August 1998 staatlich anerkannt als Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft. Die Berufsausbildung zum FaMI ist in fünf Fachrichtungen (Archiv, Bibliothek, Information und Dokumentation, Medizinische Dokumentation und Bildagentur) möglich und dauert drei Jahre.
Das Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) in der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek (GWLB) ist als „zuständige Stelle” nach dem Berufsbildungsgesetz für zahlreiche organisatorische Aufgaben rund um die Ausbildung zur/zum FaMI verantwortlich.
Wir helfen Ihnen
Sie suchen einen Ausbildungsplatz?
In der GWLB werden regelmäßig FaMIs ausgebildet. Hier finden Sie aktuelle Stellenausschreibungen, auch für Ausbildungsplätze. Die FaMI-Ausbildungsbeauftragten erteilen gerne weitere Informationen.
Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Ausbildungsbetriebe im öffentlichen Dienst sowie in der Privatwirtschaft in Niedersachsen, bei denen Sie sich direkt bewerben können.
Struktur des Ausbildungsberufes
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste werden im Rahmen einer dreijährigen dualen, staatlich anerkannten Berufsausbildung in Betrieben und Berufsschulen ausgebildet.
Die Berufsausbildung erfolgt spezialisiert in einer von fünf möglichen Fachrichtungen:
- Archiv
- Bibliothek
- Information und Dokumentation
- Medizinische Dokumentation Bildagentur
- Bildagentur
Da die Ausbildung immer nur in einer Fachrichtung möglich ist, müssen sich Bewerberinnen und Bewerber schon vor der Bewerbung für eine der Spezialisierungen entscheiden. Auch wenn Ausbildungsbetriebe für verschiedene Fachrichtungen ausbilden, ist jede einzelne Ausbildung nur in einer Fachrichtung zu absolvieren.
Ausbildungsvoraussetzungen
Bestimmungen über schulische Mindest-Abschlüsse sind in der Ausbildungsordnung nicht enthalten. Aus den Anforderungen des Berufes können allerdings schulische und persönliche Eignungsvoraussetzungen abgeleitet werden:
Bewerber:innen für diese Berufsausbildung sollten über sichere Deutsch- und Englischkenntnisse verfügen, sich mündlich und schriftlich gut ausdrücken können und bereit sein, ihr Allgemeinwissen und das berufliche Fachwissen auch nach Abschluss der Berufsausbildung als Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste beständig zu erweitern.
Von Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste sind bei der Arbeit Genauigkeit und Ausdauer, aber auch schnelles Orientierungsvermögen, Teamfähigkeit und das Interesse an digitalen Arbeitsprozessen gefordert.
Da Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste häufig im Kunden- und Benutzungsdienst mitarbeiten, sollten sie im Umgang mit Menschen freundlich, zuvorkommend und sicher auftreten.
Kunden- und Benutzungsdienste erfordern zudem oft körperliche Belastungsfähigkeit sowie die Fähigkeit, sich auch in Stresssituationen angemessen zu verhalten. In der Ausbildung gewinnen die Ausbildungsinhalte „Kommunikation und Kooperation” zunehmend an Bedeutung.
Viele Ausbildungsbetriebe ermöglichen Ausbildungsplatzsuchenden, sich vor der Bewerbung über die speziellen Aufgaben, Arbeitsmethoden und Anforderungen vor Ort zu informieren. Dieses Angebot, die Berufswahlentscheidung auch aufgrund eigener Anschauung treffen zu können, ist sehr empfehlenswert.
Häufig führen Ausbildungsbetriebe oder Ausbildungsträger im Rahmen der Bewerberinnenauswahl/der Bewerberauswahl Tests und Einstellungsprüfungen durch, bevor die Interessentinnen und Interessenten zu Bewerbungsgesprächen eingeladen werden.
Typische Aufgaben
FaMIs in der Fachrichtung Archiv
- arbeiten bei der Übernahme analoger und digitaler Medien und Informationen mit
- ordnen und erschließen die Bestände mit Hilfe elektronischer Erschließungssysteme
- erstellen Findhilfsmittel
- sichern und digitalisieren die Medienbestände und sonstige Informationsträger
- führen die technische Bearbeitung und Magazinierung von Archivgut durch
- setzen Informations- und Kommunikationssysteme ein
- recherchieren in Datenbanken und -netzen
- informieren, beraten und betreuen Kunden, Benutzer:innen im Archiv
- wirken bei der Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel bei Ausstellungen und Veranstaltungen) mit
FaMIs in der Fachrichtung Bibliothek
- arbeiten bei der Beschaffung, Erfassung, Erschließung und Pflege des Medienbestandes mit
- arbeiten in der Ausleihe
- informieren und beraten Nutzer:innen im Umgang mit Katalogen, Datenbanken und digitalen Angeboten der Bibliothek
- recherchieren nach Medien und Informationen in Datenbanken
- wirken bei der Retrodigitalisierung mit
- beteiligen sich an der Öffentlichkeitsarbeit und im Marketing
- erledigen verwaltungstechnische Aufgaben, zum Beispiel Rechnungsbearbeitung und Budgetverwaltung
FaMIs in der Fachrichtung Information und Dokumentation
- beschaffen, erfassen, erschließen und pflegen Informationen
- verarbeiten Daten
- nehmen Rechercheaufträge an
- bereiten Rechercheergebnisse auf und übermitteln diese
- erledigen verwaltungstechnische Aufgaben wie zum Beispiel Rechnungsstellung
FaMIs in der Fachrichtung Medizinische Dokumentation
- erfassen und erschließen medizinische Informationen und machen diese zugänglich
- pflegen und verwalten Patientdaten und -akten
- planen und koordinieren Patientbesuche und Untersuchungsabläufe
- pflegen Daten in Datenbanksysteme ein, codieren und verschlüsseln diese
- arbeiten Erhebungsinstrumente aus (Befragungsbögen, Interviews) und überprüfen diese
- arbeiten Aktenpläne und Ordnungssysteme aus
- stellen für spezifische Fragestellungen Fall-, Studien- und Patientakten bereit
- wählen Daten im Rahmen des Qualitätsmanagements aus und arbeiten diese auf
- führen einfache statistische Auswertungen durch
FaMIs in der Fachrichtung Bildagentur
- beschaffen, sichten und bewerten Bildmaterial sowie Daten und Fakten zu Bildern
- werten Kundenwünsche aus und entwerfen Fotoaufträge
- verzeichnen Bildmaterial in Datenbanken, erschließen dieses sachlich und entwerfen Bildbetextungen
- pflegen, kontrollieren und aktualisieren den Bildbestand der Agentur
- erstellen Bilddateien und führen Maßnahmen zu deren dauerhafter Erhaltung durch
Ausbildungsbetriebe
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste können im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft ausgebildet werden. Ausbildungsstätten müssen die Eignungsvoraussetzungen erfüllen und so ausgestattet sein, dass sie die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln können.
Für die Fachrichtung Archiv wird zum Beispiel in staatlichen oder kommunalen Archiven, in Wirtschafts- und Parlamentsarchiven, in Kirchenarchiven oder Archiven von Parteien und Verbänden ausgebildet.
Für die Fachrichtung Bibliothek finden sich Ausbildungsplätze in öffentlichen Bibliotheken (Stadt-, Gemeinde-, Kreisbibliotheken beziehungsweise -büchereien), in wissenschaftlichen Bibliotheken (Universitäts-, Hochschul- oder Landesbibliotheken) oder Spezialbibliotheken (zum Beispiel Behördenbibliotheken). Auch Firmen- oder Anwaltsbibliotheken können ausbilden.
Für die Fachrichtung Information und Dokumentation können Ausbildungsplätze in öffentlichen und privatwirtschaftlichen Informations- und Dokumentationsstellen sowie bei Datenbankanbietern (Hosts) eingerichtet werden. Sie sind aber auch bei Multimedia-Produzenten, in Consulting-Unternehmen oder bei Informations-Brokern zu finden.
Für die Fachrichtung Medizinische Dokumentation können größere Kliniken und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens Ausbildungsplätze bereitstellen, aber auch medizinische Forschungseinrichtungen und die pharmazeutische Industrie.
Für die Fachrichtung Bildagentur sind vor allem bei kommerziellen Bildagenturen, bei Bildstellen des öffentlichen Dienstes oder in Bildarchiven Berufsausbildungen möglich. In Niedersachsen werden in dieser Fachrichtung zurzeit keine Ausbildungsplätze angeboten.
Verzeichnis der Ausbildungsbetriebe für den öffentlichen Dienst
Verzeichnis der Ausbildungsbetriebe für die Privatwirtschaft
Ausbildungsvergütung
Die Auszubildenden erhalten während der Berufsausbildung eine Ausbildungsvergütung.
In den Ausbildungsverhältnissen kommunaler Einrichtungen des öffentlichen Dienstes erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD in Verbindung mit TVAöD-BBiG), in den Ausbildungsverhältnissen mit dem Land Niedersachsen auf der Grundlage des Tarifvertrags für Auszubildende der Länder (TVA-L BBiG) in der Höhe der jeweils aktuellen tarifvertraglichen Vereinbarungen. In diesen Tarifverträgen sind unter anderem auch die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der Urlaubstage geregelt.
Für Auszubildende außerhalb des öffentlichen Dienstes werden die Tarifverträge der jeweiligen Branche angewendet.
Auch wenn für Ausbildungsbetriebe keine verbindlichen Tarifregelungen bestehen, muss den Auszubildenden eine angemessene Vergütung gezahlt werden. Diese muss, wie bei den tarifvertraglich geregelten Vergütungen, mit fortschreitender Berufsausbildung ansteigen, mindestens in jährlichem Abstand.
Berufsschule
In Niedersachsen besuchen Auszubildende die MMBbS (Multi-Media Berufsbildende Schulen) Hannover. Der Unterricht findet in zeitlichen „Blöcken” im Umfang von zwei bis drei Wochen alle vier bis sechs Wochen statt.
Einige Ausbildungsbetriebe im Norden Niedersachsens lassen ihre Auszubildenden das Schulzentrum des Sekundarbereichs II Utbremen in Bremen besuchen. Hier findet der Unterricht jeweils an zwei Tagen in der Woche statt.
Mit einer entsprechenden Genehmigung der Schulbehörde ist für die Fachrichtung Bibliothek auch ein Schulbesuch in Hamburg (Berufliche Schule Anckelmannstraße) möglich. Auch hier findet der Unterricht jeweils an zwei Tagen in der Woche statt.
Die Anmeldung der Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht übernimmt der Ausbildungsbetrieb.
In den Schulferien findet kein Unterricht statt. Sofern kein Urlaub genommen wird, findet die Ausbildung in dieser Zeit im Ausbildungsbetrieb statt.
Ausbildungsverordnung und Rahmenlehrplan
Die betriebliche Ausbildung ist geregelt in der Verordnung über die Berufsausbildung zur / zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste
vom 3. Juni 1998 (BGBl. I S. 1257), geändert am 15. März 2000 (BGBl. I S. 222)
Die schulische Ausbildung ist geregelt im Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachangestellte:r für Medien- und Informationsdienste (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27.03.1998 i.d.F. vom 10.12.1999), der auf den Internetseiten der Kultusministerkonferenz veröffentlicht wird.
Rechtsgrundlagen der Ausbildung
Prüfungsordnungen der zuständigen Stelle (nichtamtliche Fassungen; amtliche Veröffentlichung in: Nds. MBl. 2009 S. 29)
Richtlinien der zuständigen Stelle
- Richtlinie zur Eignung der Ausbildungsstätte und zur Eignung von Ausbilder:innen
- Richtlinien für das Führen von Ausbildungsnachweisen
- Erläuterungen der zuständigen Stelle zu den Richtlinien für das Führen von Ausbildungsnachweisen
- Richtlinie zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer sowie zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung
- Richtlinie zur Teilzeitberufsausbildung gemäß § 7a des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)