Sponsoring
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 1. April 2014 Änderungen der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung beschlossen. Danach sind die angenommenen Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbungen mit einem Wert ab 1.000,00 Euro im Einzelfall zeitnah zu veröffentlichen. Die angenommenen Leistungen der Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek können in der folgenden Übersicht eingesehen werden: