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Als Auszubildende:r sind Sie verpflichtet, während Ihrer Ausbildung selbstständig einen Ausbildungsnachweis zu führen. Der Ausbildungsnachweis kann täglich oder wöchentlich, in schriftlicher oder elektronischer Form, geführt werden.
 

Wozu dient ein Ausbildungsnachweis?

Das Führen des Ausbildungsnachweises dient folgenden Zielen:

  • Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten werden.
  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für die an der Berufsausbildung Beteiligten sowie die zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.

 

Welche Mindestanforderungen gelten für das Anfertigen der Ausbildungsnachweise?

  • Jedes Blatt des Ausbildungsnachweises ist mit dem Namen der/des Auszubildenden, dem Ausbildungsjahr und dem Berichtszeitraum sowie einer laufenden Nummerierung zu versehen.
  • Die Ausbildungsnachweise müssen mindestens stichwortartig den Inhalt der betrieblichen Ausbildung wiedergeben. Dabei sind betriebliche Tätigkeiten einerseits (einschließlich Praktika) sowie Unterweisungen beziehungsweise überbetriebliche Unterweisungen, betrieblicher Unterricht und sonstige Schulungen andererseits zu dokumentieren.
  • In die Ausbildungsnachweise müssen darüber hinaus die Themen des Berufsschulunterrichts aufgenommen werden.
  • Die zeitliche Dauer der Tätigkeiten sollte aus dem Ausbildungsnachweis hervorgehen
  • Ausführlichere Themenberichte zu einzelnen Abteilungen oder Aufgabengebieten können zusätzlich erstellt werden. Zusatzmaterialien können beigefügt werden.
     

Die Ausbildungsnachweise sind während der Ausbildungszeit im Betrieb zu führen. 

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